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Lässt sich Ihre Erfindung gegebenenfalls sinnvoll in ein bereits bestehendes Schutzrechts- portfolio integrieren? Oder kann es eine Basis schaffen für ein solches? Ist Ihre Erfindung ein Gegenstand, der nicht nur patentfähig sondern auch geschmacksmusterfähig ist? Dann könnte eine Absicherung durch mehrere Schutzrechte wichtig sein, da ein jedes seine eigenen Vorteile hat. Wenn wir die Anmeldung für Sie ausarbeiten, werden wir die künftige Entwicklung Ihres Unternehmens im Auge haben - reden Sie mit uns.

Kurz gefasst, begleiten wir Sie von der Idee bis zur Erteilung oder Eintragung Ihres Schutzrechts, vor Behörden und auf dem Markt.

Natürlich sind wir auch an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihr Schutzrecht gegen Dritte zu verteidigen; gerade dann kommt es darauf an, mit Präzision und Fingerspitzengefühl Ihre Rechte und Möglichkeiten auszuloten und durchzusetzen; auch im Fall einer Verletzungsklage vor einem ordentlichen Gericht. Will der Dritte nicht streiten, sondern lieber eine Lizenz an Ihrem Patent nehmen? Dann kommt es mög- licherweise in Frage, Ihr Schutzrecht für sich arbeiten lassen; wir erarbeiten gerne mit Ihnen den geeigneten Lizenzvertrag. Wenn es jedoch umgekehrt kommt und Ihre Idee schon vor- weggenommen ist, könnte eine Lizenznahme die Lösung sein. Wir verhandeln mit Ihrem Gegenüber, lassen Sie uns dafür sorgen, dass es kein Gegner, sondern ein Geschäftspartner wird. Wir setzen uns ein, dass Sie - aus gegenwärtiger Sicht und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Marktes - eine vernünftige Lösung für akzeptable Kosten bekommen. Wenn fraglich ist, ob Sie durch Ihre Aktivitäten ein Schutzrecht eines Dritten verletzen könnten, analysieren wir den Sachverhalt und das fragliche Schutzrecht für Sie und begutachten das Schutzrecht hinsichtlich seiner Beständigkeit und seines Schutzumfangs.