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Sie haben ein Design entwickelt? Oder es hat sich aus der Analyse eines technischen Gegenstands ergeben, dass dieser auch als Geschmacksmuster geschützt werden könnte? Gerne recherchieren wir für Sie oder arbeiten Hand in Hand mit einem professionellen Rechercheur um festzustellen, ob davon auszugehen ist, dass das Design oder Muster neu ist und "Eigenart" aufweist, wie sie das Gesetz verlangt. Wir tätigen entsprechend die Anmeldung Ihres Geschmacksmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), wenn Sie ein nationales Geschmacksmuster wünschen, oder beim Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), wenn ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster angestrebt wird. Dort vertreten wir sie ebenfalls in allen Angelegenheiten, die Ihr Geschmacksmuster betreffen. Wir bereiten die Darstellungen Ihres Designs bzw. Musters auf, so dass Sie einen möglichst optimalen Schutzumfang bekommen - denn letztlich ist nur geschützt, was aus den Abbildungen Ihres Musters ersichtlich ist.