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Auch Vorrechtsvereinbarungen oder Markenlizenzverträge, bei Bedarf auch bilingual, er-
stellen wir für Sie. Wir führen für Sie auch Markenverletzungsverfahren. Schließlich werden Ihre Schutzrechte in unserer Datei geführt und bezüglich aller zu beachtender Fristen und bezüglich zu zahlender Gebühren, die für den Erhalt des Schutzrechts entrichten werden müssen, überwacht. Wir kommen auf Sie zu, wenn etwas unternommen werden muss.

Arbeitsrecht/Arbeitnehmererfinderrecht gehört ebenfalls zu unseren Tätigkeitsgebieten; Fragestellungen, die die Erfindung eines Arbeitnehmers, oder die Verwertungsrechte des Arbeitgebers angehen sind hier besonders zu nennen. Probleme, die nach dem Austritt des Arbeitnehmererfinders aus dem Unternehmen aufkommen, helfen wir Ihnen zu lösen: Dabei muss es nicht zum Gerichtsstreit kommen. Oft hilft auch Mediation, sich unter für alle Beteiligten ökonomischeren Bedingungen einig zu werden.

In weiteren Rechtsgebieten wie z.B. Gesellschaftsrecht, Produkthaftungsrecht, Urheberrecht oder Steuerrecht beraten wir nur insoweit, als ein gewerbliches Schutzrecht direkt betroffen ist. Auf Ihren Wunsch hin arbeiten wir jedoch Hand in Hand mit entsprechenden Fachanwälten, wenn eine Fragestellung dies erfordert, so dass Sie rundum kompetent unterstützt werden.